Kurskorrektur in Brüssel: EU-Parlament stimmt für abgeschwächte Nachhaltigkeitsregeln
Nach monatelangem Ringen hat das Europäische Parlament Mitte November einer abgeschwächten Version des sogenannten EU-Omnibus-I-Pakets zugestimmt. Mit dem Maßnahmenbündel will die EU-Kommission zentrale Nachhaltigkeitsvorschriften wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) vereinfachen und für Unternehmen flexibler gestalten. Dadurch sollen die bürokratischen Anforderungen gesenkt werden – ein Vorhaben, das in Brüssel seit Monaten hitzig diskutiert wird.
Streit um Reichweite und Bürokratie
Bereits seit der Vorstellung des Pakets im Februar 2025 sorgt die geplante Kursänderung für Spannungen zwischen den politischen Lagern. Konservative und wirtschaftsnahe Abgeordnete fordern eine deutliche Entlastung vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen. Sie argumentieren, die bisherigen Regelungen würden den Wettbewerb in Europa schwächen und Betriebe mit übermäßiger Berichtspflicht belasten.
Grüne und sozialdemokratische Fraktionen hingegen warnen vor einer Aushöhlung der europäischen Nachhaltigkeitspolitik. Zu weitgehende Lockerungen, so der Vorwurf, könnten die eigentliche Zielrichtung der Gesetze – mehr Transparenz bei Umwelt- und Sozialstandards – untergraben.
Ein erster Kompromissvorschlag vom 22. Oktober war im Parlament gescheitert. Zu groß waren die Bedenken hinsichtlich Umsetzbarkeit und Wirksamkeit der neuen Regeln.
Abstimmung mit deutlicher Mehrheit
Am 13. November folgte schließlich die erneute Abstimmung über einen modifizierten Vorschlag. Mit 382 Ja-Stimmen, 249 Gegenstimmen und 143 Enthaltungen setzte sich das überarbeitete Paket – getragen vor allem von konservativen Parteien – durch. Diese Entscheidung ebnet den Weg für den sogenannten Trilogprozess, in dem Parlament, Kommission und Rat nun über den finalen Gesetzestext verhandeln.
Inhaltlich bringt das Omnibuspaket erhebliche Veränderungen:
- Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) soll künftig erst ab 1.750 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von 450 Millionen Euro gelten (zuvor 250 Mitarbeitende und 40 Millionen Euro).
- Die Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette (CSDDD) greifen erst ab 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro Umsatz (statt bisher ab 500 Beschäftigten).
- Die Pflicht zur Vorlage eines Klimatransitionsplans entfällt vollständig.
- Haftungsfragen werden nicht mehr auf EU-Ebene, sondern ausschließlich national geregelt.
Kritik von Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen
Während Wirtschaftsverbände die Beschlüsse als wichtigen Schritt zur Entlastung der Unternehmen feiern, reagieren NGO und Umweltverbände mit scharfer Kritik. Ihrer Ansicht nach droht das europäische Nachhaltigkeitsrecht zu einem zahnlosen Instrument zu werden. „Wer ernsthaft die grüne Transformation der Wirtschaft will, darf die Berichts- und Sorgfaltspflichten nicht auf einige Großkonzerne beschränken“, warnte etwa die European Coalition for Corporate Justice nach der Abstimmung.
Ausblick: Trilog mit offenem Ausgang
Mit dem Votum des Parlaments kann nun der Trilogprozess beginnen. Beobachter erwarten intensive Verhandlungen, da insbesondere die Mitgliedstaaten im Rat unterschiedliche Interessen vertreten – von strengen Umweltvorgaben bis hin zu weitreichender Deregulierung. Ob die deutlichen Lockerungen des Parlaments am Ende Bestand haben werden, bleibt daher offen.
Klar ist jedoch schon jetzt: Die EU hat erstmals offiziell eine Kursänderung in ihrer Nachhaltigkeitspolitik eingeschlagen – weg von umfassender Regulierung, hin zu stärkerer Wirtschaftsnähe. Ob dieser Schritt den Spagat zwischen Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz schafft, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.






