Der Digitale Produktpass (DPP) wird konkret. Am 20. Juli 2026 ist das EU-weite DPP-Register der Europäischen Kommission in Betrieb gegangen. Gleichzeitig stehen weitere Standards und erste sektorspezifische Anforderungen unmittelbar bevor. Für Unternehmen bedeutet das: Der Digitale Produktpass ist längst kein Zukunftsprojekt mehr, sondern entwickelt sich zu einer neuen Compliance-Anforderung entlang der gesamten Produktkette.
Auch wenn nicht jedes Unternehmen bereits heute einen Produktpass erstellen muss, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, die eigenen Produkte, Datenstrukturen und Verantwortlichkeiten zu überprüfen.
Der Digitale Produktpass wird Realität
Der Digitale Produktpass ist Teil der europäischen Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR). Er soll relevante Informationen zu Produkten, Komponenten und Materialien digital verfügbar machen und damit unter anderem Transparenz, Rückverfolgbarkeit, Reparatur, Wiederverwendung und Recycling verbessern.
Welche Informationen ein Produktpass enthalten muss, hängt vom jeweiligen Produkt und den dafür geltenden EU-Vorgaben ab. Möglich sind beispielsweise Angaben zu Materialien und Bestandteilen, Herkunft, Reparierbarkeit, Haltbarkeit, Recyclingfähigkeit, Umweltwirkungen oder sicherheitsrelevanten Informationen.
Damit entsteht eine neue Form regulatorischer Produktinformation: Unternehmen müssen künftig nicht nur sicherstellen, dass ein Produkt die geltenden Anforderungen erfüllt. Sie müssen für bestimmte Produktgruppen auch die dafür vorgeschriebenen Informationen strukturiert erfassen, aktuell halten und zugänglich machen.
Seit Juli 2026 gibt es die zentrale Infrastruktur
Ein wichtiger Meilenstein wurde am 20. Juli 2026 erreicht: Die Europäische Kommission hat das DPP-Register in Betrieb genommen und gleichzeitig eine Testumgebung für Unternehmen bereitgestellt.
Das Register ist dabei nicht als zentrale Ablage sämtlicher Produktinformationen gedacht. Es speichert insbesondere eindeutige Produktkennungen, Registrierungsdaten und bestimmte Metadaten. Die vollständigen Produktinformationen verbleiben grundsätzlich beim jeweiligen Wirtschaftsakteur oder einem DPP-Dienstleister.
Für Unternehmen ist das relevant, weil der DPP damit eine konkrete technische und organisatorische Struktur erhält. Das System sieht unter anderem Regeln für Registrierung, Nutzer- und Zugriffsrechte, Datenmodelle und die technische Anbindung vor. Die Registrierung kann über eine Benutzeroberfläche oder über eine API erfolgen. Der DPP wird damit zu einer Schnittstelle zwischen Produktdaten, Lieferkette und regulatorischen Anforderungen.
2026 ist ein entscheidendes Vorbereitungsjahr
Der DPP wird nicht für alle Produkte gleichzeitig verpflichtend. Die Anforderungen werden schrittweise und produktgruppenspezifisch eingeführt.
Die Europäische Kommission führt für 2026 insbesondere Eisen und Stahl als prioritäre Produktgruppe, für die die produktspezifischen Regelungen vorbereitet bzw. 2026 verabschiedet werden sollen. Für weitere Produktgruppen ist die Ausarbeitung bzw. Verabschiedung produktspezifischer Regelungen in den kommenden Jahren vorgesehen, darunter Textilien, Reifen und Aluminium 2027, Möbel 2028 sowie Matratzen und IKT-Produkte 2029.
Besonders relevant ist außerdem der Batterie-Bereich: Für bestimmte Batterien wird der Digitale Batteriepass ab 18. Februar 2027 verpflichtend. Dazu gehören unter anderem Batterien für Elektrofahrzeuge, leichte Verkehrsmittel und bestimmte Industriebatterien. Das macht die zeitliche Einordnung wichtig: Zwischen „Der DPP kommt irgendwann“ und einer konkreten Verpflichtung liegen je nach Produktgruppe unterschiedliche Vorlaufzeiten.
Im Herbst 2026 kommen weitere Bausteine hinzu
Auch für Unternehmen, deren Produkte erst später unter konkrete DPP-Pflichten fallen, lohnt sich deshalb ein Blick auf die Entwicklungen im zweiten Halbjahr 2026.
Für September 2026 ist nach dem aktuellen Zeitplan der Kommission eine Durchführungsentscheidung zu den verbleibenden zwei der insgesamt acht vorgesehenen DPP-Standards vorgesehen. Sechs Standards wurden bereits im Juli 2026 veröffentlicht. Sie betreffen unter anderem eindeutige Identifikatoren, Interoperabilität, Datenträger, APIs, Datenaustausch und Datenspeicherung.
Für das vierte Quartal 2026 plant die Kommission außerdem konkrete DPP-Vorgaben für Eisen und Stahl. Gleichzeitig sollen die Zugriffsrechte auf Batterie-Produktpässe genauer geregelt werden.
Das ist für Unternehmen ein wichtiger Punkt: Die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen werden gerade konkretisiert. Wer erst auf die endgültige Verpflichtung wartet, muss möglicherweise innerhalb vergleichsweise kurzer Zeit Daten, Prozesse und IT-Strukturen anpassen.
Der eigentliche Aufwand liegt nicht beim QR-Code
Beim Thema Digitaler Produktpass wird häufig zuerst an einen QR-Code auf dem Produkt gedacht. Dieser ist tatsächlich ein möglicher Datenträger, über den auf den Produktpass zugegriffen werden kann. Der QR-Code ist aber nur die sichtbare Oberfläche eines wesentlich größeren Systems.
Die EU-Verordnung stellt unter anderem Anforderungen an die Datenstruktur. Die im Produktpass enthaltenen Daten müssen auf offenen Standards beruhen und interoperabel, gegebenenfalls maschinenlesbar, strukturiert und durchsuchbar sein. Außerdem muss der Produktpass über eine dauerhafte eindeutige Produktkennung mit dem Datenträger verbunden sein.
Die eigentliche Herausforderung liegt deshalb häufig in Fragen wie:
- Welche Produktdaten müssen wir überhaupt erfassen?
- Wo liegen diese Daten heute?
- Sind die Daten vollständig und konsistent?
- Wer ist für ihre Richtigkeit verantwortlich?
- Wie werden Änderungen über den Produktlebenszyklus dokumentiert?
- Welche Informationen dürfen welche Nutzergruppen sehen?
- Wie werden Daten von Lieferanten und anderen Geschäftspartnern übernommen?
- Wie lässt sich die erforderliche Information in bestehende ERP-, PLM- oder andere Systeme integrieren?
Die Europäische Kommission weist ausdrücklich darauf hin, dass die Verantwortung für die Erstellung und Richtigkeit des DPP grundsätzlich bei den Wirtschaftsakteuren liegt, die das betreffende Produkt auf den EU-Markt bringen. Dazu gehören je nach Produkt und Rechtsgrundlage unter anderem Hersteller, Importeure, Bevollmächtigte und weitere Wirtschaftsakteure. Die Informationen müssen zudem während des Produktlebenszyklus aktuell gehalten werden.
Damit wird der DPP auch zu einer Compliance-Frage
Genau hier liegt die Bedeutung des Digitalen Produktpasses für das Compliance Management. Der DPP ist nicht nur ein IT-Projekt und auch nicht ausschließlich eine Frage der Nachhaltigkeit. Er verbindet gesetzliche Anforderungen mit Produktdaten, Lieferketten, Verantwortlichkeiten und internen Prozessen. Für Unternehmen entstehen dadurch neue Compliance-Fragen:
- Welche Produkte sind betroffen?
Zunächst muss geklärt werden, welche eigenen Produkte bereits unter bestehende Regelungen fallen oder künftig durch sektorspezifische Rechtsakte erfasst werden.
- Welche Anforderungen gelten für diese Produkte?
Die konkreten Informationspflichten unterscheiden sich je nach Produktgruppe und Rechtsgrundlage. Neben der ESPR können auch andere EU-Rechtsakte DPP-Anforderungen vorsehen, beispielsweise die Batterieverordnung oder künftig weitere sektorspezifische Regelungen.
- Wer trägt intern die Verantwortung?
Produktentwicklung, Einkauf, Qualitätsmanagement, IT, Nachhaltigkeit, Legal und Compliance können gleichermaßen betroffen sein. Ohne klare Verantwortlichkeiten besteht das Risiko, dass Daten zwar vorhanden sind, aber niemand ihre regulatorische Vollständigkeit und Aktualität gewährleistet.
- Wie werden Anforderungen überwacht?
Da sich der DPP schrittweise über verschiedene Produktgruppen und Rechtsakte entwickelt, reicht eine einmalige Prüfung nicht aus. Unternehmen müssen die regulatorische Entwicklung beobachten und ihre betroffenen Produkte und Prozesse regelmäßig neu bewerten.
- Sind die bestehenden Datenprozesse geeignet?
Der DPP macht Datenqualität zu einem regulatorisch relevanten Thema. Falsche, unvollständige oder nicht mehr aktuelle Produktinformationen können künftig nicht nur ein internes Qualitätsproblem darstellen.
Was Unternehmen jetzt prüfen sollten
Eine umfassende DPP-Implementierung ist nicht für jedes Unternehmen im September 2026 erforderlich. Eine erste Bestandsaufnahme kann aber bereits heute sinnvoll sein. Ein pragmatischer DPP-Check kann mit fünf Fragen beginnen:
- Welche unserer Produkte könnten betroffen sein?
Erstellen Sie eine Übersicht der Produktgruppen und gleichen Sie diese mit den aktuellen EU-Zeitplänen ab. Besonders relevant sind derzeit unter anderem Batterien sowie die für 2026 priorisierten Produktgruppen.
- Welche Produktdaten haben wir bereits?
Prüfen Sie, welche Informationen heute in ERP-, PLM-, Qualitätsmanagement-, Einkaufs- oder anderen Systemen vorhanden sind – und ob sie konsistent miteinander verknüpft sind.
- Wo entstehen Datenlücken?
Gerade Informationen aus der Lieferkette können eine Herausforderung darstellen. Unternehmen sollten deshalb frühzeitig prüfen, welche Daten von Lieferanten benötigt werden und ob diese in der erforderlichen Qualität und Struktur verfügbar sind.
- Wer ist für die Daten verantwortlich?
Legen Sie fest, wer Daten erhebt, wer sie fachlich prüft, wer Änderungen freigibt und wer die regulatorische Entwicklung beobachtet.
- Wie wird der DPP in das Compliance Management eingebunden?
Der DPP sollte nicht isoliert betrachtet werden. Die relevanten Anforderungen gehören in die bestehende Compliance-Struktur – beispielsweise in das Rechtskataster, die Compliance-Risikoanalyse und die internen Kontrollprozesse.
Jetzt vorbereiten heißt nicht: sofort alles umsetzen
Der aktuelle Stand der EU-Regulierung erlaubt einen wichtigen Schluss: Unternehmen müssen im September 2026 nicht pauschal für jedes Produkt einen Digitalen Produktpass erstellen. Aber die Voraussetzungen dafür entstehen jetzt.
Das DPP-Register ist seit Juli 2026 verfügbar, sechs der acht vorgesehenen DPP-Standards wurden bereits veröffentlicht. Für September 2026 ist die Annahme der verbleibenden zwei Standards vorgesehen. Für das vierte Quartal 2026 plant die Kommission unter anderem die Annahme des delegierten Rechtsakts für Eisen und Stahl sowie eines Durchführungsrechtsakts zu den Zugriffsrechten bei Batterien. Wer jetzt beginnt, die Betroffenheit, Datenlage und Verantwortlichkeiten zu prüfen, kann die kommenden Anforderungen deutlich strukturierter angehen.
Der Digitale Produktpass ist deshalb weniger ein einzelnes neues IT-Projekt als eine neue Schnittstelle zwischen Produktentwicklung, Datenmanagement und Compliance. Unternehmen, die diese Schnittstelle frühzeitig in ihre Compliance-Organisation integrieren, schaffen sich einen entscheidenden Vorteil: Sie reagieren nicht erst auf eine konkrete Verpflichtung, sondern bauen die notwendigen Strukturen schrittweise auf.