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Am 16.12.2022 wurde im Bundestag in 2. und 3. Lesung das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet.

Neue Änderungen bezüglich des Umgangs mit anonymen Meldungen wurden gegenüber dem bisherigen Regierungsentwurf vorgenommen. Bisher war vorgesehen, dass sich die in Unternehmen beziehungsweise öffentlichen Stellen einzurichtenden internen Meldestelle sowie die einzurichtenden externen Meldestellen mit anonymen Meldungen hätten beschäftigen sollen. Der Bundestag hat nun beschlossen, dass dies für Meldestellen verpflichtend wird. Dafür soll eine anonyme Kommunikation zwischen Hinweisgebenden und Meldestellen ermöglicht werden. Ab dem Januar 2025 sollen deshalb Meldekanäle eingerichtet sein, die eine anonyme Kontaktaufnahme zwischen der hinweisgebenden Person und Meldestelle ermöglichen. Dies kann etwa durch technische Vorrichtungen oder die Einschaltung einer Ombudsperson gewährleistet werden.

Die Full-Service-Lösung der Hinweisgebersystem24 GmbH ist bereits jetzt mit allen heute und künftig geltenden gesetzlichen Anforderungen kompatibel.

Drei Monate nach der Verkündigung, die voraussichtlich im ersten Quartal 2023 erfolgen wird, wird das Gesetz im zweiten Quartal 2023 in Kraft treten.

Eine Zusammenfassung des Inhalts des Hinweisgeberschutzgesetzes findet sich hier.