Viele rechtliche Vorgaben werden in der Praxis schlicht aus Unkenntnis nicht beachtet. Recht ist sehr komplex und erfährt immer wieder Differenzierungen. Deshalb ist es wichtig, dass alle Mitarbeiter über Regeln und den richtigen Umgang mit Rechtsrisiken regelmäßig geschult werden und ein Verständnis für den Sinn und Zweck von Compliance entwickeln. Diese Aufgabe ist anspruchsvoll, denn die Anzahl der rechtlichen Anforderungen und Pflichten nimmt ständig zu.
Beispiel 1
- Wie stelle ich sicher, dass Mitarbeiter kein Verhalten an den Tag legen, das rechtlich als unlautere Vorteilsgewährung bzw. Korruption zu bewerten ist? Und wenn es doch zu Fehlverhalten kommt: Wie treffe ich Vorsorge, dass mir als Vorstand/Geschäftsführer kein Vorwurf daraus gemacht werden kann? Was muss ich tun, um nicht wegen Organisationsverschulden oder Verletzung meiner Überwachungspflichten zur Verantwortung gezogen zu werden?
- Den früher oft zitierten „schwarzen Geldkoffer“ mit Bargeld gibt es heute nur noch selten. Korrupte Beeinflussung geschäftlicher Entscheidungen findet heute „smarter“ statt, z.B. durch aufwendige Einladungen zu Reisen, Golf-Events, Sport-Events etc. Die Grenze zwischen zulässigem Networking/„Kunden-Bestandsmanagement“ und unlauterer Beeinflussung ist dabei oft fließend. So ist die Einladung in die Business Lounge eines Fußballspiels in einem Fall unproblematisch möglich, in einer anderen Sachverhaltskonstellation aber besser zu unterlassen.
- Das richtige Verständnis in Verbindung mit klaren Regeln und Vorgaben an die Mitarbeiter sorgt in solchen Situationen dafür, dass empfindliche Geldbußen (bis zu 1 Mio. EUR für natürliche Personen, 10 Mio. EUR für das Unternehmen) oder gar Freiheitsstrafen (z.B. im Falle einer schweren Untreue) vermieden werden.
Beispiel 2
- Wie verhalte ich mich richtig, wenn ein Wettbewerber vorschlägt, ein „gemeinsames“ Angebot bei einem Kunden abzugeben? Oder der Wettbewerber gar offen bzw. verdeckt anbietet, Angebote inhaltlich und preislich abzustimmen oder Ausschreibungs-Bedingungen in einem gemeinsamen Verständnis „auszulegen“?
- Das bloße Verlassen des Meetings oder Gesprächs reicht hier nicht aus! Nur kommunizierter, schriftlich verfasster Protest bzw. eine klare Distanzierung vom vorgeschlagenen Vorgehen können helfen, sich aus der Lage zu befreien (in die man ggf. sogar unbeabsichtigt geraten ist).
- Kartellverstöße können u.a. die Existenz des Unternehmens bedrohende Geldbußen (bis zu 10 % des Gesamtumsatzes) oder einen grundsätzlichen Ausschluss von Ausschreibungen etc. zur Folge haben.