Mit unserem Whistleblowing- (Hinweisgeber-) System erfüllen Sie bereits heute die Vorgabe der EU-Directive Whistleblowing, die Unternehmen ab einer Größe von 50 Mitarbeitern zur Einrichtung einer zentralen Meldestelle verpflichtet, an die sich Mitarbeiter (und Externe) zur Abgabe von Hinweisen über nicht rechtskonformes Verhalten des Unternehmens wenden können.
Dabei stellen wir über den Einsatz einer sicheren Verschlüsselungstechnik in Verbindung mit der Einrichtung eines Rechtsanwaltes als Ombudsmann auch die gesetzlichen Anforderungen zur streng vertraulichen Behandlung eingehender Hinweise um.
Gerne stellen wir Ihnen unser Whistleblowing-System (powered by Hinweisgebersystem24.de) im persönlichen Gespräch vor!