Mit unserem Whistleblowing- (Hinweisgeber-) System erfüllen Sie die Vorgaben der EU-Directive Whistleblowing bzw. des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Danach sind Unternehmen ab einer Größe von 50 Mitarbeitern zur Einrichtung einer internen Meldestelle verpflichtet, an die sich Mitarbeiter (und Externe) zur Abgabe von Hinweisen über nicht rechtskonformes Verhalten des Unternehmens wenden können.
Der Gesetzgeber hat in § 14 Abs. 1 HinSchG ausdrücklich die Möglichkeit vorgesehen, die interne Meldestelle an Dienstleister auszulagern. Dabei stellen wir über den Einsatz einer sicheren Verschlüsselungstechnik in Verbindung mit der Einrichtung eines Rechtsanwaltes als Ombudsmann auch die gesetzlichen Anforderungen zur streng vertraulichen Behandlung eingehender Hinweise um.
Gerne stellen wir Ihnen unser Whistleblowing-System (powered by Hinweisgebersystem24.de) im persönlichen Gespräch vor!
Über unsere rechtsanwaltliche Ombudslösung bieten wir Ihnen auch gerne den Aufbau und Betrieb einer ausgelagerten Beschwerdestelle im Sinne des § 8 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) an.