Mail: info@cos-gmbh.eu | Fon: 0228 35036290
Compliance Officer Services GmbH
  • Home
  • Leistungen
    • Compliance Outsourcing
    • Digital Compliance Guide
    • Compliance Services
    • Datenschutz-Management
    • Whistleblowing-System
    • Compliance Risikoanalyse | Rechtskataster
    • Nachhaltigkeits-Compliance, -reporting und -strategie
    • Compliance + Prozessberatung für Finanzdienstleister
  • Leitbild
  • Vorteile
  • News
  • Karriere
  • Kontakt
  • Suche
  • Menü Menü
News

Neues europäisches Lieferkettengesetz verabschiedet

EU Lieferkettengesetz

Das EU-Parlament hat der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) am 24. April 2024 zugestimmt. Ende Mai soll die Veröffentlichung und danach auch dessen Umsetzung in nationales Recht erfolgen. Was das Gesetz vorsieht und wie es sich von unserem Deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) unterscheidet, erfahren sie hier.

EU Lieferkettengesetz

Gelten soll es für EU-Unternehmen ab 1000 Mitarbeitenden und einem weltweiten Umsatz von mindestens 450 Mio. €. Ziel des Gesetzes soll es vor allem sein, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu vermeiden. So soll es ermöglichen, dass bessere Mittel zur Prävention und Abhilfe ergriffen werden können.

Das Lieferkettengesetz sieht eine verstärkte Beachtung von Menschenrechten vor. Dazu gehören beispielsweise das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Freiheit und Sicherheit der Person, das Recht auf Privatsphäre, Grundversorgung, Freizeit, Erholung, Rechtsfähigkeit, sowie Gleichheit vor dem Gesetz.

Außerdem sollen verstärkt die fundamentalen Rechte der Arbeitnehmenden beachtet werden. So fordert das Gesetz eine Entgeltgleichheit, Vereinigungsfreiheit, Verbot von Kinder – und Zwangsarbeit, sowie die Eindämmung von Diskriminierung im Beruf.

Naturschutzrechtliche Aspekte spielen zusätzlich eine sehr zentrale Rolle im Lieferkettengesetz. Besonderer Schutz wird darin der biologischen Vielfalt in Ökosystemen, den Gewässern und der Luftqualität zugesprochen. Außerdem soll der Klimawandel bekämpft werden.

Unterschiede zum Deutschen LkSG

Teilweise stellt das EU-Gesetz höhere Anforderungen an Unternehmen, weshalb das LkSG angepasst werden muss. Ersteres fokussiert sich nicht nur auf die nachgelagerte Lieferkette, die sich auf Aktivitäten hinsichtlich Transport, Lagerung und Entsorgung bezieht, sondern verstärkt auch auf die vorgelagerte Wertschöpfungskette. Somit werden sämtliche Aktivitäten der Unternehmen, die zur Herstellung ihrer jeweiligen Produkte nötig sind, erfasst. Dadurch ist beispielsweise die Lieferkette bis hin zum Rohstoffabbau zu beachten. Im Gegensatz zum LkSG werden demnach vor allem auch mittelbare Lieferanten in den Geltungsbereich des Gesetzes mit einbezogen. Diese wurden bisher nur reaktiv aufgrund von begründeten Meldungen überprüft. Die CSDDD verlangt hingegen eine proaktive und präventive Überprüfung der gesamten Wertschöpfungskette. Kleinere und mittlere Unternehmen, die innerhalb der Lieferkette größerer Firmen tätig sind, sollen dabei von ihnen unterstützt werden, die neuen Verpflichtungen erfüllen zu können.

Außerdem sollen Unternehmen zukünftig bei Verstößen verstärkt zivilrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Gewerkschaften und NGOs können somit ungeachtet der jeweiligen nationalen Zivilprozessordnungen Ansprüche innerhalb einer Frist von mindestens 5 Jahren geltend machen.

Zusammenfassung

Insgesamt fordert das neue EU – Lieferkettengesetz mehr Schutz der Menschenrechte, Arbeitnehmer und der Umwelt. Von dem Gesetz erfasste Unternehmen treffen dabei mehr Sorgfaltspflichten, deren Einhaltung sie verstärkt in KMUs innerhalb ihrer eigenen Lieferkette und gegenüber dem Gesetzgeber gewährleisten müssen.

Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.

Mai 8, 2024
https://cos-gmbh.eu/wp-content/uploads/2024/05/EU-Lieferkettengesetz.jpeg 1080 1920 admin https://cos-gmbh.eu/wp-content/uploads/2025/01/cos-logo-compliance-officer-services-gmbh-300x105.png admin2024-05-08 12:25:002025-02-06 13:59:58Neues europäisches Lieferkettengesetz verabschiedet

Aktuelle Beiträge

  • Saftige Kartellstrafe gegen Autohersteller: Was folgt für die Branche? April 9, 2025
  • Weniger Bürokratie durch EU Omnibus-Verordnung März 7, 2025
  • Bürokratieentlastungsgesetz (BEG) passiert Bundestag Oktober 24, 2024
  • Anforderungen an die Barrierefreiheit nach dem BFSG September 20, 2024
  • Ampel-Koalition reagiert auf Kritik zum Lieferkettengesetz August 12, 2024

Ihr Ansprechpartner

Stephan Rheinwald

Stephan Rheinwald

So erreichen Sie uns.

Fon 0228 35036290
E-Mail info@cos-gmbh.eu

Link zu: Kontakt

Haben Sie Fragen? Schreiben Sie uns eine E-Mail.

Compliance Officer Services GmbH | Koblenzer Straße 76
53177 Bonn Bad-Godesberg
Fon 0228 35036290 | E-Mail info@cos-gmbh.eu
Impressum | Datenschutzerklärung

Partner der Compliance Officer Services

inecos
HGS24
SAT
Logo TÜV Rheinland

Datenschutzverordnung sorgt für zu hohen BürokratieaufwandDatenschutz-ManagementKI-GesetzKein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates über Nutzung von KI
Nach oben scrollen

Auf dieser Website werden ausschließlich essentielle Cookies gesetzt.

OK

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Notwendige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

Andere externe Dienste

Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.

Google Webfont Einstellungen:

Google Maps Einstellungen:

Google reCaptcha Einstellungen:

Vimeo und YouTube Einstellungen:

Datenschutzrichtlinie

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutz