Mail: info@cos-gmbh.eu | Fon: 0228 35036290
Compliance Officer Services GmbH
  • Home
  • Leistungen
    • Compliance Outsourcing
    • Digital Compliance Guide
    • Compliance Services
    • Datenschutz-Management
    • Whistleblowing-System
    • Compliance Risikoanalyse | Rechtskataster
    • Nachhaltigkeits-Compliance, -reporting und -strategie
    • Compliance + Prozessberatung für Finanzdienstleister
  • Leitbild
  • Vorteile
  • News
  • Karriere
  • Kontakt
  • Suche
  • Menü Menü
News

Datenschutzverordnung sorgt für zu hohen Bürokratieaufwand

Datenschutz-Management

Im Rahmen der DSGVO-Evaluierung, die gemäß Art. 97 DSGVO für das zweite Quartal diesen Jahres vorgesehen ist, hat die Deutsche Industrie und Handelskammer (DIHK) 4900 deutsche Unternehmen aller Branchen befragt. Die Grundaussage ist klar: Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird als Bürokratietreiber angesehen. Doch zu welchen weiteren Ergebnissen ist die Umfrage gekommen?

Zu hoher bürokratischer Aufwand

Über drei Viertel der Unternehmen geben an mit „hohem bis extremem“ Aufwand konfrontiert zu werden. Gerade bei Datenverarbeitungen mit geringem Risiko seien die Informations-, Dokumentations- und Nachweispflichten unverhältnismäßig. Unternehmen haben den höchsten Aufwand bei der Erstellung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten, den Datenschutzinformationen und bei der Sicherstellung der technischen und organisatorischen Maßnahmen. Hier sollte laut der DIHK ein risikobasierter Ansatz befolgt werden, der auch die Situationen kleinerer Unternehmen berücksichtigt. Da der nötige Aufwand, sämtliche Regelungen zu befolgen, nicht von der Unternehmensgröße abhängig ist, werden KMUs sonst überproportional belastet. Aufsichtsbehörden verfolgen dabei zu sehr eine einheitliche Begutachtung der Unternehmen unabhängig von deren Größe.

Erschwerung des internationalen Datentransfers

Eine global vernetzte Wirtschaft ist essenziell für Deutschland. Jedoch können laut der Umfrage 88% der Unternehmen keine selbstständige Beurteilung der Datenschutzniveaus von Drittstaaten vornehmen. Hinzu kommt, dass Angemessenheitsbeschlüsse der EU häufig fehlen, oder nicht dauerhaft verbindlich sind, wodurch ein hohes Haftungsrisiko zulasten der Unternehmen entsteht. Aufgrund der widersprüchlichen Auslegungen und Rechtsprechungen der EU-Staaten könne so das durch die DSGVO erstrebte Ziel der Harmonisierung nicht erreicht werden.

Mangelnde Rechtssicherheit

Rechtsunsicherheiten zwischen neuen Regulierungen in der Datenökonomie und der DSGVO werden von 59% der Unternehmen bemängelt, während nur 5% angeben keine Unsicherheiten in der Verordnung zu sehen.  Gerade bei zunehmend relevanten Themen, wie die Verwendung einer Künstlichen Intelligenz und einer zukunftsorientierten Datenökonomie, verlangt es aber nach mehr Rechtssicherheit.

Divergierende Rechtsaufsichten werden außerdem von 49% der Unternehmen beklagt. Zusätzlich behaupten 44%, dass die Grenzen, ab wann personenbezogene Daten vorliegen, unklar seien. Unsicherheit, ab wann Daten als anonymisiert gelten, besteht bei 39% der Befragten. Unklarheiten und Risiken infolge von eventuellen Verstößen gegen die DSGVO wird von 69% beklagt. Gerade der Schadensersatz wirft demzufolge viele Fragen bei den betroffenen Unternehmen aus.

Aus diesen Gründen fordert die DIHK mehr Klarheit und Rechtssicherheit unmittelbar in der DSGVO, anstatt diese über langwierige behördliche und gerichtliche Verfahren ermitteln zu müssen.

Zusammenfassung

Ein erschwerter internationaler Datentransfer, hoher bürokratischer Aufwand und eine mangelnde Rechtssicherheit setzen zahlreiche Unternehmen enorm unter Druck. Gerade kleinere mittelständische Unternehmen haben Schwierigkeiten diesen Vorgaben gerecht zu werden, weshalb diese den Risiken infolge von eventuellen Verstößen überproportional ausgesetzt sind. Deshalb verlangt die DIHK mehr Rechtssicherheit unmittelbar in der DSGVO und mehr Rücksichtnahme auf kleinere Unternehmen.

Gerade aufgrund der stetig steigenden Anforderungen des Gesetzgebers ist es wichtig, den Überblick zu behalten und pragmatische und mittelstandsgerechte Compliance Lösungen zu entwickeln. Wir unterstützen Sie hierbei gerne!

April 23, 2024
https://cos-gmbh.eu/wp-content/uploads/2024/04/Datenschutz.jpeg 1080 1920 admin https://cos-gmbh.eu/wp-content/uploads/2025/01/cos-logo-compliance-officer-services-gmbh-300x105.png admin2024-04-23 12:27:002025-02-06 13:06:58Datenschutzverordnung sorgt für zu hohen Bürokratieaufwand

Aktuelle Beiträge

  • Saftige Kartellstrafe gegen Autohersteller: Was folgt für die Branche? April 9, 2025
  • Weniger Bürokratie durch EU Omnibus-Verordnung März 7, 2025
  • Bürokratieentlastungsgesetz (BEG) passiert Bundestag Oktober 24, 2024
  • Anforderungen an die Barrierefreiheit nach dem BFSG September 20, 2024
  • Ampel-Koalition reagiert auf Kritik zum Lieferkettengesetz August 12, 2024

Ihr Ansprechpartner

Stephan Rheinwald

Stephan Rheinwald

So erreichen Sie uns.

Fon 0228 35036290
E-Mail info@cos-gmbh.eu

Link zu: Kontakt

Haben Sie Fragen? Schreiben Sie uns eine E-Mail.

Compliance Officer Services GmbH | Koblenzer Straße 76
53177 Bonn Bad-Godesberg
Fon 0228 35036290 | E-Mail info@cos-gmbh.eu
Impressum | Datenschutzerklärung

Partner der Compliance Officer Services

inecos
HGS24
SAT
Logo TÜV Rheinland

Interview im VerbändereportInterview im VerbändereportEU LieferkettengesetzNeues europäisches Lieferkettengesetz verabschiedet
Nach oben scrollen

Auf dieser Website werden ausschließlich essentielle Cookies gesetzt.

OK

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Notwendige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

Andere externe Dienste

Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.

Google Webfont Einstellungen:

Google Maps Einstellungen:

Google reCaptcha Einstellungen:

Vimeo und YouTube Einstellungen:

Datenschutzrichtlinie

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutz