Mail: info@cos-gmbh.eu | Fon: 0228 35036290
Compliance Officer Services GmbH
  • Home
  • Leistungen
    • Compliance Outsourcing
    • Digital Compliance Guide
    • Compliance Services
    • Datenschutz-Management
    • Whistleblowing-System
    • Compliance Risikoanalyse | Rechtskataster
    • Nachhaltigkeits-Compliance, -reporting und -strategie
    • Compliance + Prozessberatung für Finanzdienstleister
  • Leitbild
  • Vorteile
  • News
  • Karriere
  • Kontakt
  • Suche
  • Menü Menü
News

Das neue Geschäftsgeheimnisschutzgesetz

Geschäftsgeheimnisschutzgesetz

„Nur wer schützt, wird geschützt“

Seit April 2019 gilt das neue Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (GeschGehG), dessen Ziel die Vereinheitlichung und die Erhöhung der Rechtssicherheit im Umgang mit Geschäftsgeheimnissen ist.

Im Gegensatz zu der bisherigen deutschen Definition des Geschäftsgeheimnisses ist hinsichtlich der zu schützenden Information nunmehr kein „Geheimhaltungswille“, sondern die Ergreifung „angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen“ durch den Inhaber des Geschäftsgeheimnisses erforderlich. Das ist eine wesentliche Änderung gegenüber der bisherigen Rechtslage, weil der Schutz des Geschäftsgeheimnisses nicht aufgrund unternehmerischen Willens erreicht werden kann, sondern – im Zweifel nachweisbare – konkrete Maßnahmen zu dessen Schutz getroffen werden müssen.

Fehlen diese, gibt es auch keinen gesetzlichen Schutz gegen Zugriff.

Geheimhaltungsmaßnahmen können in verschiedensten Formen errichtet werden, wie etwa durch

  • vertragliche Maßnahmen (Vertraulichkeitsvereinbarungen),
  • organisatorische Maßnahmen (Festlegung von Verantwortlichkeiten, Schutzkonzept) und
  • technische und physische Schutzvorrichtungen (Firewall, Safe, Passwortschutz)

Bei der Umsetzung geeigneter Maßnahmen sind wir Ihnen selbstverständlich gerne behilflich!

Januar 10, 2020
https://cos-gmbh.eu/wp-content/uploads/2020/01/Geschaeftsgeheimnisschutzgesetz.jpeg 1080 1920 admin https://cos-gmbh.eu/wp-content/uploads/2025/01/cos-logo-compliance-officer-services-gmbh-300x105.png admin2020-01-10 12:35:002025-02-06 13:43:00Das neue Geschäftsgeheimnisschutzgesetz

Aktuelle Beiträge

  • Saftige Kartellstrafe gegen Autohersteller: Was folgt für die Branche? April 9, 2025
  • Weniger Bürokratie durch EU Omnibus-Verordnung März 7, 2025
  • Bürokratieentlastungsgesetz (BEG) passiert Bundestag Oktober 24, 2024
  • Anforderungen an die Barrierefreiheit nach dem BFSG September 20, 2024
  • Ampel-Koalition reagiert auf Kritik zum Lieferkettengesetz August 12, 2024

Ihr Ansprechpartner

Stephan Rheinwald

Stephan Rheinwald

So erreichen Sie uns.

Fon 0228 35036290
E-Mail info@cos-gmbh.eu

Link zu: Kontakt

Haben Sie Fragen? Schreiben Sie uns eine E-Mail.

Compliance Officer Services GmbH | Koblenzer Straße 76
53177 Bonn Bad-Godesberg
Fon 0228 35036290 | E-Mail info@cos-gmbh.eu
Impressum | Datenschutzerklärung

Partner der Compliance Officer Services

inecos
HGS24
SAT
Logo TÜV Rheinland

Integres Handeln und RisikominimierungRisikominimierungCompliance Officer ServicesCompliance Management + Hinweisgebersysteme – zwei, die zusammengehören
Nach oben scrollen

Auf dieser Website werden ausschließlich essentielle Cookies gesetzt.

OK

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Notwendige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

Andere externe Dienste

Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.

Google Webfont Einstellungen:

Google Maps Einstellungen:

Google reCaptcha Einstellungen:

Vimeo und YouTube Einstellungen:

Datenschutzrichtlinie

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutz