April 2021
News
ISO 37301 ersetzt ISO 19600
Der ISO Standard für Compliance-Management-Systeme 19600 wird voraussichtlich Ende 2020 durch die neue „ISO 37301“ ersetzt.
Bereits 2014 wurde mit ISO 19600 eine Norm veröffentlicht, die beschreibt, wie Organisationen ein Compliance Management System (CMS) einführen und aufrechterhalten können.
Die ISO 19600 war als Leitlinie und Hilfestellung konzipiert – eine Zertifizierungsnorm war sie ausdrücklich nicht. Schnell setzte sich allerdings die Erkenntnis durch, dass Unternehmen so keine Möglichkeit hatten, die Effektivität ihres CMS unter Beweis zu stellen.
Diese Lücke soll nun die ISO 37301schließen; sie ersetzt nicht nur die ISO 19600, sondern ist auch eine Zertifizierungsnorm, die klare und überprüfbare Anforderungen an Compliance Management Systeme stellt. So bietet sie Organisationen die Chance, durch eine Zertifizierung die Umsetzung eines wirksamen CMS zu belegen.
Selbstverständlich begleiten wir Ihr Unternehmen gerne bei einer Zertifizierung nach ISO 37301 oder dem IDW-PS980!
Update, 6. April 2021
Die ISO 37301 ist am 6. April 2021 publiziert worden und bildet damit eine neue Grundlage für eine international anerkannte Compliance Zertifizierung.
Im Gegensatz zu ihrem Vorgänger, der ISO 19600, handelt es sich bei der ISO 37301 um eine Level-A-Norm. Während Level B nur einen empfehlenden Charakter in Form von Richtlinien aufweist, enthält Level A konkrete Anforderungen.
Diese erstrecken sich u.a. auch über Themen wie das Einrichten von Hinweisgebersystemen, die Aufnahme neuer Mitarbeiter und die Durchführung von Untersuchungen bei Compliance-Vorfällen.
Wer bereits ein Compliance Management System gemäß ISO 19600 eingerichtet hat, hat bereits eine gute Grundlage für eine Zertifizierung nach ISO 37301 gelegt.
Eine Zertifizierung gemäß ISO 37301 kann viele Vorteile für Unternehmen haben.
Das Unternehmen wird so in die Lage versetzt, zumindest erleichtert den Nachweis zu erbringen, dass Compliance im Unternehmen verankert ist und ernst genommen wird. Es kann rechtlichen Verpflichtungen effektiver nachkommen und dies auch nachweisen. Für den Falle behördlicher Anfragen oder einer gerichtlichen Auseinandersetzung ist das Unternehmen in die Lage versetzt, die Einhaltung unternehmerischer Sorgfaltspflichten zu belegen.
Nicht zuletzt besteht die Möglichkeit sich über ein zertifiziertes Compliance Management System vom Wettbewerb zu differenzieren.
Selbstverständlich begleiten wir Ihr Unternehmen gerne bei einer Zertifizierung nach ISO 37301 und/ oder dem IDW PS-980!
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