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Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU-Kommission vom 8. Juli 2025: eine Bestandsaufnahme

Rechtsstaatlichkeitsbericht 2025

Die Europäische Kommission hat ihren jährlichen Rechtsstaatlichkeitsbericht vorgelegt. Er beleuchtet die Entwicklungen in allen 27 Mitgliedstaaten und erstmals auch in vier Erweiterungsländern (Nordmazedonien, Montenegro, Albanien und Serbien). Dieser Bericht, nun in seiner sechsten Auflage, ist ein zentrales Instrument der EU, um die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit zu überwachen, Dialoge zu fördern und präventiv auf potenzielle Probleme zu reagieren. Grundlage ist der umfassende Austausch mit nationalen Behörden, unabhängigen Stellen und zivilgesellschaftlichen Organisationen.

Schwerpunkte des Rechtsstaatlichkeitsbericht

Der Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU-Kommission konzentriert sich auf vier Schlüsselbereiche, die sie als grundlegend für die Rechtsstaatlichkeit in der Union ansieht:

  1. Justizsysteme: Hier werden Aspekte wie die Unabhängigkeit, Qualität und Effizienz der Gerichte bewertet. Dazu gehören die Besetzung von Richterstellen, die Dauer von Gerichtsverfahren, der Zugang zur Justiz und die Wahrnehmung der richterlichen Unabhängigkeit durch die Öffentlichkeit und Unternehmen.
  2. Antikorruptionsrahmen: Dieser Bereich untersucht die Wirksamkeit der Korruptionsbekämpfung einschließlich Prävention, Ermittlung und Verfolgung von Korruptionsfällen. Auch der Schutz von Whistleblowern und die Transparenz von Lobbytätigkeiten spielen hier eine Rolle.
  3. Medienpluralismus und Medienfreiheit: Der Bericht bewertet die Unabhängigkeit und Vielfalt der Medienlandschaft, die Sicherheit von Journalisten sowie die Transparenz von Medieneigentum und der Verteilung staatlicher Werbung.
  4. Sonstige institutionelle Fragen im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung: Dieser Abschnitt befasst sich mit der Wirksamkeit von Checks and Balances zwischen den Staatsgewalten, der Rolle unabhängiger Institutionen und der Zivilgesellschaft.

Ein wichtiger Aspekt ist die Bewertung der Umsetzung der Empfehlungen aus dem Vorjahr, weil die Kommission vor allem auf Fortschritt und konkrete Reformen setzt.

Zentrale Erkenntnisse des Berichts 2025

Der Rechtsstaatlichkeitsbericht 2025 zeichnet ein gemischtes Bild der Rechtsstaatlichkeit in der EU. Während in vielen Mitgliedstaaten positive Entwicklungen und wichtige Reformen in den vier Schlüsselbereichen zu verzeichnen sind, gibt es in einigen Ländern weiterhin erhebliche Herausforderungen. In einzelnen Fällen wird die Lage weiterhin als ernst eingestuft.

Anhaltende Herausforderungen und Bedenken

  • Trotz Fortschritten bleiben in einigen Mitgliedstaaten Bedenken bei der Unabhängigkeit der Justiz, insbesondere in Bezug auf die Ernennung und Beförderung von Richtern sowie mögliche politische Einflussnahmen auf die Staatsanwaltschaft.
  • Die Korruptionsbekämpfung zeigt in einigen Ländern weiterhin Mängel, insbesondere bei der effektiven Untersuchung und Verfolgung von hochrangigen Korruptionsfällen. Auch Lücken beim Schutz von Whistleblowern und die unzureichende Durchsetzung von Lobbying-Regeln werden kritisiert.
  • Bei der Medienfreiheit gibt es in einigen Mitgliedstaaten weiterhin Bedenken hinsichtlich der Transparenz von Medieneigentum, der fairen Verteilung staatlicher Werbung und der Sicherheit von Journalisten.
  • Der Bericht weist auch auf Aushöhlungen des zivilen Raums und Angriffe auf EU-Werte in bestimmten Mitgliedstaaten hin. Hierzu gehören Einschränkungen des Versammlungsrechts und Angriffe auf die Rechte von Minderheiten.

Wie sieht es in Deutschland aus?

Der Rechtsstaatlichkeitsbericht beleuchtet auch Mängel und Herausforderungen in Deutschland, wenngleich das Land insgesamt im Vergleich zu einigen anderen Mitgliedstaaten gut abschneidet.

  1. Justizsystem

  • Ressourcen und Personalmangel: Deutschland wird aufgefordert, die Ressourcen der Justiz aufzustocken. Trotz einer positiven Entwicklung bei der Besoldung von Richtern und Staatsanwälten gibt es weiterhin Personalmangel, was sich auf die Effizienz und Qualität der Justiz auswirkt.
  • Wahrnehmung der Justizunabhängigkeit durch Unternehmen: Während die Wahrnehmung der Justizunabhängigkeit durch die breite Öffentlichkeit in Deutschland gestiegen ist, ist sie bei Unternehmen gesunken. Dies deutet auf potenzielle Bedenken oder Engpässe aus Unternehmersicht hin, die weiter untersucht und angegangen werden sollten.
  • Digitalisierung der Justiz: Die Digitalisierung der Justiz wird als zu langsam bemängelt, was zu längeren Verfahrensdauern führen kann.
  • Politisches Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten: Ein wiederkehrender Kritikpunkt ist das politische Weisungsrecht der Justizminister gegenüber Staatsanwälten in Strafverfahren. Dies erzeugt den „bösen Anschein“ der politischen Einflussnahme und beschädigt das Vertrauen in die Unabhängigkeit der deutschen Strafjustiz. Der Bericht fordert Deutschland auf, dieses Weisungsrecht abzuschaffen.
  1. Antikorruptionsrahmen

  • Lobbykontrolle und Transparenz von Parteispenden: Der Bericht kritisiert weiterhin Schwachstellen bei der Transparenz von Parteispenden und der Lobbykontrolle. Die EU-Kommission fordert Deutschland auf, den sogenannten „legislativen Fußabdruck“ zu stärken, was bedeutet, dass der Bundestag umfassend offenlegen soll, welche Lobbyisten Einfluss auf die Entstehung eines Gesetzes genommen haben.
  • Aufklärung von Korruptionsfällen auf höchster Ebene: Auch in Deutschland werden Mängel bei der Aufklärung von Korruptionsfällen auf höchster Ebene kritisiert.
  • Überarbeitung von Vorschriften: Die Überarbeitung der Vorschriften von 2004 über das Verbot der Annahme von Zuwendungen und Geschenken läuft noch, obwohl der ursprüngliche Termin für die Finalisierung bereits verstrichen ist.
  1. Medienpluralismus und Medienfreiheit

  • Schutz von Journalisten: Bei der Medienfreiheit gibt es weiterhin Bedenken beim Schutz von Journalisten. Es wurden Fälle verbaler Angriffe, Drohungen, gezielter Verleumdungskampagnen und missbräuchlicher Klagen gegen Journalisten dokumentiert.
  • Beeinträchtigung der Berichterstattung: Der Bericht verweist auf Phänomene wie die Blockade von Zeitungshäusern und Druckereien, die die Auslieferung von Zeitungen behindert haben. Auch die Überwachung von Kontaktpersonen von Journalisten durch Staatsanwaltschaften wird als Gefahr für die freie journalistische Arbeit genannt.
  1. Sonstige institutionelle Fragen im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung

  • Belastung zivilgesellschaftlicher Organisationen: In einigen Fällen kritisiert die Kommission eine zunehmende Belastung zivilgesellschaftlicher Organisationen durch neue Auflagen und einen eingeschränkten Zugang zu Entscheidungsprozessen.

Insgesamt steht Deutschland zwar gut da. Spezifische Bereiche wie die personelle und digitale Ausstattung der Justiz, die Stärkung der Lobbytransparenz und der Schutz von Journalisten gelten aber weiterhin als verbesserungswürdig.

Empfehlungen und Ausblick

Ein wesentlicher Aspekt, der im Bericht und in den begleitenden Diskussionen hervorgehoben wird, ist die Verknüpfung von EU-Finanzmitteln mit der Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien. Die neue Generation von EU-Ausgabeninstrumenten wird sicherstellen, dass die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit eine Voraussetzung für den Erhalt von EU-Mitteln bleibt. Dies soll als Anreiz für Reformen dienen und gleichzeitig sicherstellen, dass EU-Gelder nicht missbräuchlich verwendet werden.

Insgesamt bleibt der Rechtsstaatlichkeitsbericht ein entscheidendes Instrument der EU, um ihre Grundwerte zu schützen und die Kohäsion innerhalb der Union zu stärken. Während positive Entwicklungen ermutigend sind, zeigt der Bericht auch deutlich, dass weiterhin Wachsamkeit und entschlossenes Handeln erforderlich sind, um die Rechtsstaatlichkeit in allen Mitgliedstaaten und den beitrittswilligen Ländern zu gewährleisten.

11.07.2025
https://cos-gmbh.eu/wp-content/uploads/2025/07/Rechtsstaatlichkeitsbericht-2025.jpeg 1080 1920 admin https://cos-gmbh.eu/wp-content/uploads/2025/01/cos-logo-compliance-officer-services-gmbh-300x105.png admin2025-07-11 07:43:582025-07-11 07:43:58Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU-Kommission vom 8. Juli 2025: eine Bestandsaufnahme

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