Wende in der Nachhaltigkeitsregulierung: EU schwächt Lieferkettengesetz deutlich ab
Die europäische Gesetzgebung, insbesondere die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), sollte ursprünglich einen strengeren Rahmen für die Sorgfaltspflichten in den Lieferketten setzen, der das deutsche LkSG überlagert. Die Trilog-Einigung vom Dezember 2025 zwischen EU-Parlament und -Mitgliedsstaaten hat diese Erwartungshaltung jedoch in ihr Gegenteil verkehrt.
Der Kompromiss zielt auf eine drastische Reduzierung des bürokratischen Aufwands ab und führt zu einer erheblichen Verkleinerung des Kreises der direkt betroffenen Unternehmen.
Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)
Die CSDDD ist die europäische Lieferkettenrichtlinie, die die Sorgfaltspflichten von Unternehmen für Menschenrechte und Umwelt harmonisieren soll.
Dramatische Reduzierung des Anwendungsbereichs
Die reduzierten EU-Regeln sollen künftig nur noch für große Unternehmen mit mehr als 5000 Mitarbeitern und einem jährlichen Umsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro gelten. Damit werden die bisherigen Vorgaben (ab 1000 Mitarbeiter und über 450 Millionen Euro Umsatz im Jahr) stark aufgeweicht. Auch die Strafen werden erheblich gesenkt – höchstens drei Prozent des weltweiten Nettoumsatzes.
Die grundlegenden Sorgfaltspflichten (Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren) bleiben inhaltlich zwar bestehen, aber die Zahl der Adressaten in der EU schrumpft auf geschätzt nur noch etwa 1.500 Unternehmen.
Inhaltliche Abschwächungen
Neben den Schwellenwerten wurden auch zentrale inhaltliche Anforderungen entschärft:
- Klima-Übergangspläne: Die Pflicht für CSDDD-pflichtige Unternehmen, eigene, verbindliche Klimatransitionspläne (zur Einhaltung des 1,5°C-Ziels des Pariser Abkommens) zu erstellen, entfällt aus der CSDDD.
- Zivilrechtliche Haftung: Die im ursprünglichen Entwurf vorgesehene Harmonisierung der zivilrechtlichen Haftung in der CSDDD (Schadensersatzansprüche für Geschädigte) wurde aus der Richtlinie gestrichen. Dies bedeutet, dass die zivilrechtliche Haftung weiterhin dem jeweiligen nationalen Recht unterliegt.
Auswirkung auf die Compliance
Die EU hat ihre Rolle als regulatorischer „Standardsetzer“ für KMU stark zurückgefahren. Tausende mittlere und große Unternehmen in der EU, die von nationalen Gesetzen (wie dem LkSG in Deutschland) betroffen sind oder in den ursprünglichen CSDDD/CSRD-Anwendungsbereich fielen, sind nun von der strengeren europäischen Regulierung befreit. ABER: Das bislang noch schärfere deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) gilt weiter für deutsche Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern. Es ist jedoch davon auszugehen (und bereits angekündigt), dass die Bundesregierung es entschärft. So sollen auch hierzulande unter anderem Berichtspflichten für KMU gelockert und Bußgelder gestrichen werden.
Wenn Sie sich über die Auswirkungen auf ihr Compliance-Management-System informieren möchten, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.






