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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ab 2025 für Unternehmen verbindlich

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) überführte den European Accessibility Act (EAA) im Juli 2021 in nationales Recht. Erstmals werden dadurch Barrierefreiheitsansprüche, die bisher nur für den öffentlichen Sektor galten, auch auf den privaten Sektor übertragen. Bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht werden, werden sich an neue Anforderungen halten müssen.

Vom Gesetz betroffen sind Händler und Hersteller bestimmter Produkte, sowie bestimmte Vertreter des Dienstleistungssektors. Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten ODER weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz sind von den Vorgaben jedoch teilweise befreit. Marktüberwachungsbehörden werden die Einhaltung des Gesetzes überprüfen und können bei Verstößen sogar den Rückruf betroffener Produkte, sowie die Einschränkung betroffener Dienstleistungen verlangen.

Besonders digitale Geräte werden sich durch das Gesetz um Barrierefreiheit bemühen müssen. Betroffen sind Selbstbedienungsterminals, wie zum Beispiel Geldautomaten, oder Selbstbezahlkassen. Auch interaktive mobile Endgeräte, die der Telekommunikation dienen oder für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten genutzt werden, sind von der Norm erfasst. Sämtliche Handyhersteller werden somit ihr Produktangebot anpassen müssen. E-Book-Lesegeräte und Betriebssysteme sind ebenfalls betroffen.

Auch der Dienstleistungssektor wird sich anpassen müssen. So sollen Personenbeförderungsdienste über die Beförderung hinaus einen barrierefreien Zugang ermöglichen. Dies schließt Anpassungen an den jeweiligen Webseiten, Apps und Ticketdiensten ein. Telekommunikationsdienste und Bankdienstleistungen sind ebenfalls betroffen. Dadurch möchte der Gesetzgeber Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr generell barrierefrei gestalten.

Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.