Header widget area left
Header widget area right

Neues EU-Lieferkettengesetz

Das EU – Parlament hat der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) am 24.4.24 zugestimmt. Ende Mai soll die Veröffentlichung und danach auch dessen Umsetzung in nationales Recht erfolgen. Was das Gesetz vorsieht und wie es sich von unserem Deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) unterscheidet, erfahren sie hier.

EU – Lieferkettengesetz

Gelten soll es für EU – Unternehmen ab 1000 Mitarbeitenden und einem weltweiten Umsatz von mindestens 450 Mio. €. Ziel des Gesetzes soll es vor allem sein, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu vermeiden. So soll es ermöglichen, dass bessere Mittel zur Prävention und Abhilfe ergriffen werden können.

Das Lieferkettengesetz sieht eine verstärkte Beachtung von Menschenrechten vor. Dazu gehören beispielsweise das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Freiheit und Sicherheit der Person, das Recht auf Privatsphäre, Grundversorgung, Freizeit, Erholung, Rechtsfähigkeit, sowie Gleichheit vor dem Gesetz.

Außerdem sollen verstärkt die fundamentalen Rechte der Arbeitnehmenden beachtet werden. So fordert das Gesetz eine Entgeltgleichheit, Vereinigungsfreiheit, Verbot von Kinder – und Zwangsarbeit, sowie die Eindämmung von Diskriminierung im Beruf.

Naturschutzrechtliche Aspekte spielen zusätzlich eine sehr zentrale Rolle im Lieferkettengesetz. Besonderer Schutz wird darin der biologischen Vielfalt in Ökosystemen, den Gewässern und der Luftqualität zugesprochen. Außerdem soll der Klimawandel bekämpft werden.

Unterschiede zum Deutschen LkSG

Teilweise stellt das EU-Gesetz höhere Anforderungen an Unternehmen, weshalb das LkSG angepasst werden muss. Ersteres fokussiert sich nicht nur auf die nachgelagerte Lieferkette, die sich auf Aktivitäten hinsichtlich Transport, Lagerung und Entsorgung bezieht, sondern verstärkt auch auf die vorgelagerte Wertschöpfungskette. Somit werden sämtliche Aktivitäten der Unternehmen, die zur Herstellung ihrer jeweiligen Produkte nötig sind, erfasst. Dadurch ist beispielsweise die Lieferkette bis hin zum Rohstoffabbau zu beachten. Im Gegensatz zum LkSG werden demnach vor allem auch mittelbare Lieferanten in den Geltungsbereich des Gesetzes miteinbezogen. Diese wurden bisher nur reaktiv aufgrund von begründeten Meldungen überprüft. Die CSDDD verlangt hingegen eine proaktive und präventive Überprüfung der gesamten Wertschöpfungskette. Kleinere und mittlere Unternehmen, die innerhalb der Lieferkette größerer Firmen tätig sind, sollen dabei von ihnen unterstützt werden, die neuen Verpflichtungen erfüllen zu können.

Außerdem sollen Unternehmen zukünftig bei Verstößen verstärkt zivilrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Gewerkschaften und NGOs können somit ungeachtet der jeweiligen nationalen Zivilprozessordnungen Ansprüche innerhalb einer Frist von mindestens 5 Jahren geltend machen.

Zusammenfassung

Insgesamt fordert das neue EU – Lieferkettengesetz mehr Schutz der Menschenrechte, Arbeitnehmer und der Umwelt. Von dem Gesetz erfasste Unternehmen treffen dabei mehr Sorgfaltspflichten, deren Einhaltung sie verstärkt in KMUs innerhalb ihrer eigenen Lieferkette und gegenüber dem Gesetzgeber gewährleisten müssen.

 

Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.