Mail: info@cos-gmbh.eu | Fon: 0228 35036290
Compliance Officer Services GmbH
  • Home
  • Leistungen
    • Compliance Outsourcing
    • Digital Compliance Guide
    • Compliance Services
    • Datenschutz-Management
    • Whistleblowing-System
    • Compliance Risikoanalyse | Rechtskataster
    • Nachhaltigkeits-Compliance, -reporting und -strategie
    • Compliance + Prozessberatung für Finanzdienstleister
  • Leitbild
  • Vorteile
  • News
  • Karriere
  • Kontakt
  • Suche
  • Menü Menü
News

EU einigt sich auf einheitliche Korruptionsregeln

EU-Anti-Korruptionsrichtlinie

Die EU hat sich Anfang Dezember erstmals auf einheitliche strafrechtliche Regeln gegen Korruption geeinigt – ein Schritt, der das bisher oft zersplitterte Bild innerhalb der Mitgliedstaaten grundlegend verändern sollte. Die neue Richtlinie definiert Korruptionsdelikte EU-weit, legt Mindeststrafen fest und zwingt die Staaten zu gemeinsamen Standards in Politik und Wirtschaft.

Was die Einigung zur Korruption in der EU vorsieht

Kern des Kompromisses ist eine Richtlinie, die eine gemeinsame Definition zentraler Korruptionsdelikte wie Bestechung im öffentlichen und privaten Sektor, Veruntreuung und Behinderung der Justiz einführt. Damit reagiert die EU auf Fälle, in denen Straftaten bislang je nach Land unterschiedlich bewertet oder gar nicht verfolgt wurden.

Zugleich einigt sich die EU auf Mindeststandards für Strafen: Je nach Schwere sollen Freiheitsstrafen von mindestens drei bis fünf Jahren möglich sein, hinzu kommen empfindliche Geldbußen für Unternehmen, die sich am weltweiten Umsatz orientieren. Auch Amtsinhaber, die sich der Korruption schuldig machen, müssen damit rechnen, ihr Mandat oder ihre Funktion EU-weit nach vergleichbaren Kriterien zu verlieren.

Mehr Druck auf Politik und Unternehmen

Auffällig ist, dass die neuen Regeln ausdrücklich sowohl für die öffentliche Verwaltung als auch für die private Wirtschaft gelten. Damit rücken nicht nur klassische Fälle politischer Bestechung in den Fokus, sondern auch Korruptionsrisiken in Konzernen, Mittelstand und regulierten Branchen.

Für Unternehmen bedeutet dies mittelfristig schärfere Compliance-Anforderungen, etwa beim Umgang mit Drittmitteln, Vergaben oder Lobbykontakten. Vorgesehen ist zudem, dass jedes EU-Land spezialisierte Stellen zur Korruptionsbekämpfung einrichtet und systematisch erhebt, welche Sektoren besonders anfällig sind.

Transparenz und nationale Strategien

Politisch brisant ist der Ausbau der Transparenz: Künftig sollen EU-weit Daten zu Korruptionsfällen jährlich in leicht zugänglicher Form veröffentlicht werden. Dies verschafft Politik, Zivilgesellschaft und Medien neue Einblicke in Muster und Trends – und erhöht zugleich den öffentlichen Druck auf Regierungen, Ermittler und Unternehmen.

Zudem verpflichtet die Richtlinie alle Mitgliedstaaten, nationale Anti-Korruptions-strategien zu erarbeiten und regelmäßig zu aktualisieren. Diese Strategien müssen unter Beteiligung der Zivilgesellschaft und relevanter Behörden entstehen, was die Debatte über gute Regierungsführung in vielen Hauptstädten neu beleben dürfte.

Auswirkungen auf Unternehmen und Compliance

Die Einigung auf einheitliche Korruptionsgesetze verschärft den Druck auf Unternehmen, ihre Compliance-Systeme zu professionalisieren und EU-weit an ein höheres Sanktionsniveau anzupassen. Korruption wird damit noch stärker zu einem zentralen Risiko, das in Governance, Risikomanagement und interne Kontrollen integriert werden muss.

Schärfere Haftung und Sanktionen für Unternehmen

Die Richtlinie sieht ausdrücklich die strafrechtliche Haftung juristischer Personen vor, wenn Führungskräfte oder Beschäftigte im Unternehmensinteresse Korruptionsdelikte begehen. Unternehmen müssen damit rechnen, dass Korruptionsfälle nicht nur als individuelles Fehlverhalten, sondern als Organisationsversagen gewertet werden.

Vorgesehen sind hohe, am weltweiten Jahresumsatz orientierte Geldbußen, ergänzt um Nebenfolgen wie Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, Entzug von Lizenzen oder gerichtliche Aufsicht über Unternehmen. Für international tätige Konzerne wird es daher wirtschaftlich riskanter, mit uneinheitlichen oder nur formal existierenden Compliance-Strukturen zu arbeiten.

Anforderungen an Compliance-Programme

Die EU verankert, dass wirksame Compliance- und Ethikprogramme bei der Sanktionierung mildernd berücksichtigt werden können, etwa durch interne Kontrollen, Hinweisgebersysteme und systematische Schulungen. Das setzt einen Anreiz, Anti-Korruptions-Compliance nicht nur auf dem Papier zu verankern, sondern nachweislich im täglichen Geschäft zu leben.

Konkret müssen Unternehmen ihre Richtlinien zu Geschenken, Einladungen, Sponsoring, Lobbying und Drittparteien-Risiken (z.B. Agenten, Vertriebspartner) überprüfen und vereinheitlichen. Erwartet werden zudem regelmäßige Risikoanalysen, dokumentierte Prüfprozesse bei öffentlichen und privaten Vergaben sowie eine klare Verantwortung auf Ebene von Vorstand und Aufsichtsorganen.

EU-weiter Harmonisierungsdruck und „High-Water-Mark“-Ansatz

Weil Korruptionsdelikte nun EU-weit einheitlich definiert sind, sinkt die Möglichkeit, nationale „Schlupflöcher“ zu nutzen; Unternehmen müssen sich an einem durchgängig hohen Standard orientieren. Insbesondere grenzüberschreitend tätige Gruppen werden dazu übergehen müssen, konzernweit eine einheitliche, eher strengere „High-Water-Mark“-Compliance-Linie zu fahren.

Gleichzeitig verbessert die Richtlinie die Kooperation zwischen nationalen Behörden, OLAF, Europäischer Staatsanwaltschaft und Europol, was die Entdeckungswahrscheinlichkeit für Korruptionsfälle erhöht. Mit der jährlichen Veröffentlichung von Korruptionsdaten und nationalen Strategien steigt zudem der Reputationsdruck, sodass Versäumnisse in der Unternehmenscompliance schneller sichtbar und sanktioniert werden können.

Einordnung: Meilenstein mit Lücken

Aus Sicht vieler Beobachter ist die Einigung ein Meilenstein, weil sie verhindert, dass einzelne Länder bestimmte Taten schlicht straflos stellen können. Zugleich verweisen Kritiker darauf, dass die Mitgliedstaaten sich gegen noch weitergehende Verpflichtungen zur Offenlegung von Korruptionsfällen gewehrt haben und damit eine Chance auf noch mehr Transparenz verpasst wurde.

Rechtlich ist der Deal vorläufig: Das Europäische Parlament und der Rat müssen die Einigung formell bestätigen, bevor die Richtlinie in Kraft tritt. Danach beginnt der eigentliche Härtetest – die zügige und ambitionierte Umsetzung in nationales Recht, die darüber entscheidet, ob aus den neuen EU-Regeln tatsächlich mehr Integrität im Alltag von Behörden und Unternehmen wird.


Lesen Sie zu diesem Thema auch unseren Beitrag: Deutschland verzögert EU-Anti-Korruptionsrichtlinie

Wenn Sie sich über die Auswirkungen auf ihr Compliance-Management-System insbesondere auf Risikoanalysen und weitere Präventionsmaßnahmen informieren möchten, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

08.12.2025
https://cos-gmbh.eu/wp-content/uploads/2025/09/EU-Anti-Korruptionsrichtlinie.jpeg 1080 1920 admin https://cos-gmbh.eu/wp-content/uploads/2025/01/cos-logo-compliance-officer-services-gmbh-300x105.png admin2025-12-08 09:12:202025-12-08 09:13:53EU einigt sich auf einheitliche Korruptionsregeln

Aktuelle Beiträge

  • EU einigt sich auf einheitliche Korruptionsregeln 08.12.2025
  • Kurskorrektur in Brüssel: EU-Parlament stimmt für abgeschwächte Nachhaltigkeitsregeln 25.11.2025
  • EuGH bestätigt EU-Mindestlohnrichtlinie – mit Einschränkungen 12.11.2025
  • Kontroverse um das LkSG: Entlastung für Unternehmen oder Entkernung der Sorgfaltspflicht? 20.10.2025
  • Deutschland verzögert EU-Anti-Korruptionsrichtlinie 02.10.2025

Ihr Ansprechpartner

Stephan Rheinwald

Stephan Rheinwald

So erreichen Sie uns.

Fon 0228 35036290
E-Mail info@cos-gmbh.eu

Link zu: Kontakt

Haben Sie Fragen? Schreiben Sie uns eine E-Mail.

Compliance Officer Services GmbH | Koblenzer Straße 76
53177 Bonn Bad-Godesberg
Fon 0228 35036290 | E-Mail info@cos-gmbh.eu
Impressum | Datenschutzerklärung

Partner der Compliance Officer Services

inecos
HGS24
SAT
Logo TÜV Rheinland

Kurskorrektur in Brüssel: EU-Parlament stimmt für abgeschwächte Nachhalt...Nachhaltigkeitsrichtlinien
Nach oben scrollen

Auf dieser Website werden ausschließlich essentielle Cookies gesetzt.

OK

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Notwendige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

Andere externe Dienste

Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.

Google Webfont Einstellungen:

Google Maps Einstellungen:

Google reCaptcha Einstellungen:

Vimeo und YouTube Einstellungen:

Datenschutzrichtlinie

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail in unseren Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutz