Weniger Bürokratie durch EU Omnibus-Verordnung
Die Europäische Kommission hat am 26. Februar 2025 einen Vorschlag für eine Omnibus-Verordnung veröffentlicht, die darauf abzielt, den bürokratischen Aufwand für Unternehmen im Zusammenhang mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zu reduzieren.
Bisheriger Stand Corporate Sustainability Reporting Directive
Die europäische CSRD verpflichtet große Unternehmen zur nichtfinanziellen Berichterstattung, sie trat 2022 in Kraft. Jedoch gelang es der Bundesregierung nicht, die Richtlinie innerhalb der geforderten 18 Monate in deutsches Recht umzusetzen. Dies führte zu Verunsicherung bei den betroffenen Unternehmen.
Die neue Omnibus-Verordnung
Jetzt soll die vorgeschlagene Omnibus-Verordnung die Anforderungen der CSRD, der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD), der Taxonomie-Verordnung und der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) bündeln. Dadurch soll der bürokratische Aufwand für Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), verringert werden.
Der Verordnungsvorschlag plant eine Einschränkung des Geltungsbereichs der CSRD. Demnach sollen nur noch die Unternehmen berichtspflichtig sein, die folgende Schwellenwerte überschreiten:
- 1.000 Mitarbeitende
- 50 Mio. Euro Jahresumsatz
- Bilanzsumme von 25 Mio. Euro
Außerdem sollen die Fristen für die zweite und dritte Welle der Berichtspflichten von 2026 und 2027 auf 2028 verschoben werden. Ein freiwilliger VSME-Standard soll zusätzlich als Grundlage für einen neuen freiwilligen Berichtsstandard dienen. Dadurch können nicht berichtspflichtige KMU in Lieferketten einfacher die von berichtspflichtigen Unternehmen geforderten Informationen erfassen.
Auswirkungen der CSRD auf EMAS-Unternehmen
Viele Eco-Management and Audit Scheme (EMAS)-zertifizierte Unternehmen sind KMU. Obwohl sie nicht direkt unter die CSRD fallen, profitieren sie dennoch von ihrem Umweltmanagementsystem. Die EMAS-Umwelterklärung unterstützt sie dabei, die Nachhaltigkeitsanforderungen ihrer berichtspflichtigen Geschäftspartner in der Lieferkette zu erfüllen.
Außerdem profitieren auch größere, berichtspflichtige Unternehmen von einer EMAS-Zertifizierung. Sie hilft ihnen dabei, relevante Umweltdaten für die Nachhaltigkeitsberichterstattung systematisch zu erfassen. Zusätzlich wird ihnen durch die CSRD ermöglicht, eine direkte Verknüpfung zwischen der EMAS-Umwelterklärung und dem Lagebericht herzustellen.
Zusammenfassung
Durch diese Neuerungen wird eine einheitliche, transparente Berichterstattung gefördert, die sowohl großen als auch kleinen Unternehmen zugutekommt. Der Vorschlag der Omnibus-Verordnung muss nun vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat geprüft und genehmigt werden. Während dieses Prozesses können noch Änderungen vorgenommen werden, bevor die Verordnung in Kraft tritt.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung aktueller oder zukünftiger gesetzlicher Vorgaben in diesem Bereich.